Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Note |
---|
Die Richtlinie ist als Anlage A 2.2/BW1 in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) enthalten. |
Link zum Rechtstext | Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt. Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken.
gelagert werden. Unter Punkt A 2.2.1.13 in den VV TB Baden-Württemberg wird aufgeführt, dass die Richtlinie "Löschwasser-Rückhalteanlagen" in der VwV TB vom 12. Dezember 2022 gestrichen wird. Für die Bemessung der zurückzuhaltenden Löschwasser-Menge ist die Löschwasserrückhalte-Richtlinie (LöRüRL) durch Erlass der VwV TB vom 12. Dezember 2022 nicht mehr verbindlich. Der Brandschutzsachverständige kann die LöRüRL als Erkenntnisquelle verwenden. |