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Note

Die Richtlinie ist Teil der Technischen Baubestimmungen (Anlage 3.4/1).


Link zum Rechtstext

Löschwasserrückhalte-Richtlinie

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe

Kerninhalte

Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz der Gewässer vor verunreinigtem Löschwasser, das beim Brand eines Lagers wassergefährdender Stoffe anfällt.

Zu diesem Zweck enthält sie abgestufte Anforderungen zur Begrenzung der Risiken.

 

...


Die Richtlinie „Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRl)“ – Fassung August 1992 – ist als zu beachtende Technische Regel unter lfd. Nr. A 2.2.1.13 in den Bayer. Technischen Baubestimmungen (BayTB) aufgeführt