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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach derGefStoffV – Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in SpritzgießmaschinenBezeichnung/Gefahrstoffverordnung (Ausgabe Februar 2023) |
Link zum Rechtstext | Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger EGU nach der Gefahrstoffverordnung GefStoffV – Verarbeitung thermoplastischer Kunststoffe in Spritzgießmaschinen (Ausgabe Juni 2015) |
Kerninhalte | Diese Empfehlungen sind für die Verarbeitung von thermoplastischen Kunststoffen entsprechend Tabelle 1 (Kunststoffe mit den bei den Messungen berücksichtigten Zersetzungsprodukten) in Spritzgießmaschinen anzuwenden. Sie enthalten in Tabelle 2 (Gefahrstoffe, Beurteilungsmaßstäbe und Einstufung) für die aufgeführten Gefahrstoffe Angaben zu Beurteilungsmaßstäben (z.B. Arbeitsplatzgrenzwerte) und zur Einstufung nach der CLP-Verordnung. Zudem geben sie für einige Stoffe in der 2. Spalte Hinweise zur Hautresorption (H) bzw. zum Risiko der Fruchtschädigung (Y). Sie legen Kriterien für die unmittelbare Anwendung von Schutzmaßnahmen – bei gleichzeitigem Verzicht auf eine messtechnische Überwachung – für die beschriebenen Tätigkeiten fest. |
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