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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von Fahrzeugen

durch Sachkundige

auf Betriebssicherheit (Ausgabe

Oktober 2002

Januar 2023)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 314-003

KerninhalteDer vorliegende berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält eine Zusammenstellung von Hinweisen zur Feststellung des betriebssicheren Zustands von Fahrzeugen, die dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) unterliegen.
Der betriebssichere Zustand umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand (Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit)

Dieser DGUV Grundsatz konkretisiert die Festlegung der Prüffristen, die Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen und die Durchführung wiederkehrender Prüfungen.