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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe

Link zum RechtstextPOP-Verordnung

Kerninhalte

Unter Berücksichtigung insbesondere des Vorsorgeprinzips ist es das Ziel dieser Verordnung, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (POP) zu schützen, und zwar durch das Verbot oder die möglichst baldige Einstellung oder die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von Stoffen, die dem Übereinkommen von Stockholm über persistente organische Schadstoffe oder dem Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe unterliegen, durch die Beschränkung der Freisetzungen solcher Stoffe auf ein Minimum mit dem Ziel der möglichst baldigen Einstellung dieser Freisetzungen, soweit durchführbar, und durch die Festlegung von Bestimmungen über Abfälle, die aus solchen Stoffen bestehen, sie enthalten oder durch sie verunreinigt sind.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 02. Januar 2023
Review vom 12. Dezember 2022
Review vom 01. Dezember 2022
Review vom 01. Mai 2022 
Review vom 01. März 2021
Review vom 02. Februar 2021
Review vom 01. September 2020 - Delegierte Verordnung (EU) 2020/1204
Review vom 01. September 2020 - Delegierte Verordnung (EU) 2020/1203
Review vom 09. Juli 2020

Review vom 01. Juli 2020 - Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/784

Review vom 01. Juli 2020 - Delegierte Verordnung (EU) 2020/784
Review vom 09. Juni 2020

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