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Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege in der Fassung vom 29. Oktober 2001 Fassung vom 25. Januar 2022

Rechtsebene

Gemeinde Weissach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass es den Straßenanliegern obliegt, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren Flächen zu reinigen, bei Schneehäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.


Für Grundstücke der Gemeinde, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen sowie bei gemeindlichen Alters- und Wohnheimen verbleibt die Pflicht bei der Gemeinde.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Streupflicht-Satzung

URL-Adresse

https://www.weissach.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Ortsrecht_Satzungen02_Hauptamt/%C3%96ffentliche_Bekanntmachungen/Streupflichtsatzung_pdf2022.pdf