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Link zum Rechtstext | Erneuerbare-Energien-Gesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2014 |
BAFA/Bundesregierung | |
Zusatzinformationen | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im BundesgebietZiel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Zur Erreichung des Ziels soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone ( Geltungsbereich des Gesetzes) an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität,Bundesgebiet) auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden. Der für die Erreichung des Ziels erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien soll stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen. |
Tags | EE-Gesetz; ErnEnG; ErneuerbEnergG; ErnEnGesetz; ErneuerbEnergGesetz; ErneuerbareEnergienGesetz; Erneuerbareenergiengesetz; Erneuerbarenergiegesetz; ErneuerbarenergieGesetz; ErneuerbarenergieG |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 12. Oktober 2022 |
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