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PersonenbeförderungsG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Personenbeförderungsgesetz vom 8. August 1990

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (Obussen/O-Bussen) und Kraftfahrzeugen.

Ihm unterliegen weder Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt, noch Beförderungen mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches aufgrund ihres Zustands zu erwarten ist.

Es normiert insbesondere die Genehmigungspflicht für die Beförderung, legt den Umfang der Genehmigung fest und enthält neben Sonderbestimmungen für die einzelnen Verkehrsarten Regelungen zum Auslandsverkehr.

Links zur RechtsänderungReview vom 13. Dezember 2022
Review vom 01. Mai 2021 
Review vom 10. Dezember 2020
Review vom 01. Juli 2020
Review vom 01. Juni 2020