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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten vom 5. Dezember 2022

Link zum Rechtstext

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für Gebäude, in denen Brennstoffe in getrennten oder verbundenen Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizung oder für Heizung und Warmwasser genutzt werden, für die in der Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 4 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind. Es gilt auch für die eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme oder von Wärme und Warmwasser hinsichtlich der für die Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffe.
Es regelt im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter die Aufteilung der Kohlendioxidkosten, die enthalten sind
-> in den Kosten der zur Versorgung mit Wärme oder Warmwasser verbrauchten Brennstoffe oder
-> in den Kosten für die Wärmelieferung oder Warmwasserlieferung,
sowie notwendige Begleitfragen, die die Verteilung der Kosten der zur Versorgung mit Wärme oder Warmwasser verbrauchten Brennstoffe oder die Kosten für die Wärmelieferung oder Warmwasserlieferung betreffen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 08. Dezember 2022