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Bezeichnung

Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts über die Abfallentsorgungin Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2007

Rechtsebene

Duisburg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) – die Entsorgung der Abfälle im Stadtgebiet betreibt und dabei folgende Aufgaben wahrnimmt:

  • Förderung der Abfallvermeidung> Gewinnung von Stoffen aus Abfällen (stoffliche Verwertung)
  • Gewinnung von Energie aus Abfällen (energetische Verwertung)
  • Beseitigung von Abfällen Sie legt fest, dass die Aufgaben sowohl die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Bereitstellens, Überlassens, Einsammelns durch Hol- und Bringsysteme, Beförderns, Behandelns, Lagerns und Ablagerns als auch die Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) umfassen.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. September 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Duisburg

URL-Adresse

https://www.wb-duisburg.de/Downloads/index.php.media/115766169188/SWBD.02-Abfallentsorgungssatzung-20212023.pdf 

Links zur Rechtsänderung

Review vom 15. Juni 2020

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