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Bezeichnung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) für das Gebiet Erzgebirgskreis vom 20. Dezember 2017vom 23. November 2020

Rechtsebene

Stollberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS), dem sich auch die Stadt Stollberg angeschlossen hat, zur Deckung seines Aufwandes für das Vorhalten und die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung im Gebiet Erzgebirgskreis Gebühren erhebt.

Sie regelt insbesondere Gebührenmaßstab und Gebührensätze.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Gebührensatzung

URL-Adresse

https://www.za-sws.de/eigene_bilder/GS%20ERZ%20ab%202018AGS_ausgefertigt.pdf