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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen - ENTWURF |
Link zum Rechtstext | Hinweisgeberschutzgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind. Dieses Gesetz gilt für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über
Dieses Gesetz gilt außerdem für die Meldung und Offenlegung von Informationen über
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Links zur Rechtsänderung |