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Link zum Rechtstext/Bezeichnung | Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verordnung über die Erteilung von |
Link zum Rechtstext | VV IBG Infrastruktur |
Kerninhalte | Die vorliegende Verwaltungsvorschrift beinhaltet die Verfahren zur Beantragung einer Genehmigung der erstmaligen Inbetriebnahme, der Anzeige von Aufrüstungen oder Erneuerungen und zur Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung (IBG). Sie konkretisiert und erläutert die Vorgaben der EIGV und enthält Hinweise zur Umsetzung der Rechtsverordnung in der Verwaltungspraxis. Insbesondere enthält sie: |
Anhänge | Anhänge zur VV IBG Infrastruktur 1.1 |