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Badegewässerverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Sozialministerium und des Umweltministeriums über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer vom 16. Januar 2008

Kerninhalte

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG und damit dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen.

Sie bestimmt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich ihrer Qualität und die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität.

Sie gilt für Badegewässer. Badegewässer ist jeder Abschnitt eines Oberflächengewässers, bei dem die Gemeinde im Einvernehmen mit der unteren Gesundheitsbehörde und der unteren Wasserbehörde mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein dauerhaftes Badeverbot erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.

Sie gilt nicht für

  • Schwimm und Kurbecken,
  • abgegrenzte Gewässer, die einer Behandlung unterliegen oder für therapeutische Zwecke genutzt werden,
  • künstlich angelegte abgegrenzte Gewässer, die von den Oberflächengewässern und dem Grundwasser getrennt sind.
Links zur RechtsänderungReview vom 01. Februar 2022