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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ortsgesetz über vorhabenbezogene Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Fahrradabstellplätze und Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in der Stadtgemeinde Bremen vom 20. September 2022

Link zum Rechtstext

Mobilitäts-Bau-Ortsgesetz Bremen

Kerninhalte

Dieses Ortsgesetz gilt für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere städtebauliche oder als örtliche Bauvorschriften erlassene Ortsgesetze entgegenstehende Regelungen getroffen worden sind.

Dieses Ortsgesetz regelt allgemeine Anforderungen
-> an die Erforderlichkeit, Anzahl, Größe, Beschaffenheit und Gestaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen im Sinne der Bremischen Landesbauordnung,
-> an ein notwendiges, vorhabenbezogenes Mobilitätsmanagement,
-> an eine Beschränkung zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge in bestimmten Teilen des Gemeindegebietes, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies erfordern,
-> an eine nach der Bremischen Landesbauordnung mögliche Ablösung der Herstellungspflicht sowie die Höhe und Verwendung der Ablösungsbeträge

sowie die Gestaltung der Stellplätze sowie die Notwendigkeit einer Bepflanzung.

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