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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten vom

30

10.

November 2012

Oktober 2022

Link zum RechtstextFlBauR Bbg

Kerninhalte

Diese Richtlinie gilt für Fliegende Bauten nach § 71 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).

Sie gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte verwendet werden, sowie für Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 m².

Ihre Regelungen für Räume in Zelten gelten auch für Räume vergleichbarer Nutzung und Größenordnung in anderen Fliegenden Bauten.

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