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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bayerische Verordnung zur Verbesserung der Luftqualität in Luftreinhaltegebieten vom 20. Dezember 2016 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Die Verordnung befasst sich mit Luftreinhaltegebiete. Dies sind Gebiete, die ein Luftreinhalteplan nach § 47 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) als solche bestimmt. Die Bestimmung hat für das gesamte Plangebiet oder genau bezeichnete Teilgebiete zu erfolgen. Die Luftreinhalteverordnung normiert insbesondere ein Verbot des Betriebs emissionsstarker Baumaschinen in Luftreinhaltegebieten sowie entsprechende Ausnahmen und Ordnungswidrigkeiten. |
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