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Dieses Gesetz wird am 01.01.2023 in Kraft treten

Die DGUV Regel 108-001 wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen vom 20. Juli 2022

Link zum Rechtstext

Verordnung zum Energiefinanzierungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Finanzierung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie im Zusammenhang mit der Offshore-Netzanbindung entstehenden Ausgaben der Netzbetreiber.

Zu diesem Zweck regelt dieses Gesetz:
-> die Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs,
-> den Ausgleich des EEG-Finanzierungsbedarfs durch Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland,
-> den Ausgleich des KWKG-Finanzierungsbedarfs und der Offshore-Anbindungskosten durch die Erhebung von Umlagen,
-> die Verringerung oder Begrenzung von Umlagen bei ihrer Erhebung und
-> den weiteren Ausgleichsmechanismus.