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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Blei

(Ausgabe Februar 2007)

vom 11. März 2021

Link zum Rechtstext

TRGS 505

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Gefahrstoffe

Die TRGS 505 richtet sich an den Arbeitgeber und enthält besondere Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Blei

und

, anorganischen Bleiverbindungen

sowie bleihaltigen Zubereitungen (bleihaltige Gefahrstoffe).

Sie gilt nicht für Bleialkyle und deren Zubereitungen sowie die anderen im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG namentlich bezeichneten organischen Bleiverbindungen.

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und bleihaltigen Gemischen zur Unterschreitung des in Deutschland geltenden Biologischen Grenzwertes (BGW) von 150 µg Blei/L Blut. Dieser Wert gilt nicht für Beschäftigte im gebärfähigen Alter.

Die Regelungen in dieser TRGS gelten für bleihaltige Gemische mit Bleigehalt von > 0,3 % Masseanteil und für pulverförmige bleihaltige Gemische mit einem Partikeldurchmesser < 1 mm mit Bleigehalt > 0,03 % Masseanteil.

Vorrangiges Ziel dieser TRGS ist es, mit geeigneten technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen die Exposition gegenüber Blei und Bleiverbindungen zu minimieren.

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Review vom 04. Juli 2022
Review vom 06. Mai 2021